Stadt Heilbronn stellt auf europäischen Zahlungsverkehrsraum um

In den nächsten Tagen erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die der Stadt Heilbronn eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ein sogenanntes Wandlungsschreiben. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Information darüber, dass die Stadt Heilbronn die bisherigen Einzugsermächtigungen maschinell in ein Basislastschriftmandat umwandelt. Dies ist notwendig, weil zum 1. Februar 2014 der einheitliche europäische Zahlungsverkehrsraum SEPA („Single Euro Payments Area“) in Kraft tritt.

Mit dieser Umstellung, an der mehr als 30 europäische Staaten teilnehmen, wird die Einzugsermächtigung in ihrer bisherigen Form faktisch abgeschafft und durch eine europaweit einheitliche SEPA-Basislastschrift ersetzt“, erklärt die städtische Kassenverwalterin Ariane Link. Zwar geschehe diese Umwandlung automatisch, jedoch müsse die Stadt dies den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern mitteilen. Zudem haben sie damit Gelegenheit, die Umstellung der Kontoverbindungen nachzuvollziehen und auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. „Wenn die Umwandlung korrekt ist, brauchen die Bürgerinnen und Bürger nichts weiter zu tun“, so Link.

Zugleich wirbt sie um Verständnis, dass manche Haushalte mehrere dieser Wandlungsschreiben erhalten könnten. „Aus technischen Gründen wird für jedes Buchungszeichen ein eigenes Informationsschreiben versandt“, erläutert Link. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Bürger oder eine Bürgerin Einzugsermächtigungen für die Grundsteuer und die Hundesteuer erteilt hat.

Was ändert sich genau?

Zunächst werden die jeweils unterschiedlichen nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen durch einheitliche internationale ersetzt. So bekommt nun jeder Kontoinhaber die internationale Kontonummer IBAN („International Bank Account Number“), die sich aus einem Länderkennzeichen, einer zweistelligen Prüfziffer sowie der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer zusammensetzt. Zusätzlich erhält jede Bank die neue internationale Bankleitzahl BIC („Bank Identifier Code“).

Eine vor allem für Zahlungsempfänger wichtige Änderung ist, dass die Kontoinhaber nach der endgültigen Umstellung am 1. Februar 2014 für jede Basislastschrift ein schriftliches Mandat erteilen müssen. Dies stellt eine entscheidende Änderung dar, da Einzugsermächtigungen bisher auch per E-Mail oder Fax erteilt werden konnten. Hiervon betroffen sind vor allem Unternehmen, die ihre Geschäfte vorwiegend über das Internet abwickeln.