Schweitzer: Schuldenerlass bei Rückkehr in Krankenversicherung

Krankenversicherung

Gesundheits- und Sozialminister Alexander Schweitzer machte auf neue Möglichkeiten des Schuldenerlasses von Krankenkassenbeiträgen sowie der Rückkehr in die Krankenversicherung aufmerksam. „Für einen Schuldenerlass ist es wichtig, dass die betroffenen Personen bis zum 31. Dezember 2013 Kontakt mit ihrer gesetzlichen beziehungsweise privaten Krankenkasse aufnehmen. Nach dieser Frist ist kein vollständiger Beitragserlass mehr möglich“, sagte Schweitzer heute in Mainz und verwies auf einen aktuellen Informationsflyer seines Hauses für den betroffenen Personenkreis.

„Alle Menschen in unserem Land sollen krankenversichert sein, unabhängig von Vorerkrankungen, Alter, Geschlecht und Einkommen“, so der Minister. Das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ ermögliche nun, dass ehemals gesetzlich Krankenversicherte, die über keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen, die nachzuzahlenden Beiträge und die eventuell anfallenden Säumniszuschläge von ihrer Krankenkasse vollständig erlassen bekommen. Auch ehemals privat Krankenversicherte, die bisher für Zeiten der Nichtversicherung erhebliche Prämienzuschläge zahlen mussten, können diese wegen eines verspäteten Vertragsabschlusses erlassen werden. „Dadurch werden nicht Versicherte, die in eine finanzielle Notlage gekommen sind, hinsichtlich drohender Beitragsschulden entlastet und ihnen eine Rückkehr in die Krankenversicherung eröffnet“, betonte Schweitzer.

Der Flyer „Rückkehr in die Krankenversicherung“ fasst alle wesentlichen Informationen für nicht krankenversicherte Bürgerinnen und Bürger zusammen. Er kann kostenfrei über das Internet oder per Post im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Bauhofstraße 9, 55116 Mainz bestellt werden. Zum Download steht der Flyer ebenso unter www.msagd.rlp.de/no_cache/service/publikationen/ bereit.

Auch ist er in Schuldner- und Suchtberatungsstellen, Pflegestützpunkten, Gesundheitsämtern, Jobcenter und Sozialämtern der Kommunen erhältlich.