Wechsel der Stadt Ladenburg auf den SEPA-Zahlungsverkehr

In wenigen Monaten, zum 01. Februar 2014, ändert sich die Abwicklung des inländischen Zahlungsverkehrs. Ab diesem Termin können Überweisungen und Lastschriften innerhalb Deutschlands sowie grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nur noch mittels des SEPA-Zahlungsverfahrens ausgeführt werden. Die heute im Inland genutzten Überweisungen und Lastschriften fallen weg.

Anstelle der Kontonummer und Bankleitzahl treten IBAN und BIC.
Die „IBAN“ ist eine standardisierte internationale Kontonummer mit 22 Stellen, die sich aus einem Länderkennzeichen, einer Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammensetzt.
Der „BIC“ oder auch „SWIFT-Code“ ist eine international standardisierte Bankleitzahl, die aus 8 bzw. 11 Buchstaben besteht.
IBAN und BIC eines Kontos können dem Kontoauszug entnommen oder bei der Bank erfragt werden.

Die Stadt Ladenburg stellt ihren Zahlungsverkehr bereits Anfang Dezember auf das SEPA-Zahlungsverfahren um. Hierfür sind bereits jetzt Vorarbeiten nötig. Die Stadtverwaltung bittet daher um Verständnis dafür, dass auf manchen Bescheiden und Schriftstücken bereits jetzt IBAN und BIC der Stadt Ladenburg angegeben werden anstelle der Kontonummer und der Bankleitzahl.

Ab der Umstellung im Dezember werden von der Stadtverwaltung bei neu erteilten Einzugsermächtigungen IBAN und BIC von den Zahlungspflichtigen erfragt werden.

Bis Mitte November werden alle Zahlungspflichtigen mit bestehender Einzugsermächtigung ein Schreiben von der Stadt erhalten, dass das Einzugsverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt wurde. Es müssen keine neuen Einzugsermächtigungen erteilt werden.
Da je Forderung/Buchungszeichen ein Umwandlungsschreiben erzeugt wird, werden Zahlungspflichtige, die für mehrere Forderungen eine Einzugsermächtigung erteilt haben, auch mehrere Umwandlungsschreiben erhalten. Eine Zusammenfassung ist technisch leider nicht möglich.

Die Stadt Ladenburg wird künftig Lastschrifteinreichungen mindestens 14 Tage vor der Belastung des Bankkontos ankündigen. Es wird angestrebt, diese Vorabankündigungen in alle Bescheide zu integrieren, um einen unnötigen Papieraufwand zu vermeiden. Dies wird aber nicht immer möglich sein.