Neue BAföG-Software „Dialog 21“ in der Einführungsphase

Um die BAföG-Antragsbearbeitung zu optimieren, wurde nach erfolgreicher Testphase sowie gründlicher Prüfung der Datenzentrale Baden-Württemberg und Vertretern baden-württembergischer Ausbildungsförderungsämter die Softwareumstellung beschlossen und auf Veranlassung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg im Juli 2013 eingeführt.

Ziel der neuen BAföG-Software ist, die Antragsbearbeitung für Sachbearbeiter zu erleichtern und die Auszahlung zu beschleunigen.

Die Sachbearbeiter des BAföG-Amtes des Studentenwerks Heidelberg begrüßen das neue Software- Verfahren, das der Bearbeitung und dem BAföG-Empfänger zu Gute kommt.

Letztendlich ist die Qualität erst nach der Einführungsphase zu bewerten. Heute ist schon festzustellen, dass „Dialog 21“ die Auftragsbearbeitung von Erstanträgen beschleunigt.

Ulrike Leiblein, Geschäftsführerin des Studentenwerks Heidelberg, äußert: „Es glückt nicht alles beim ersten Wurf. Die Praxis lehrt uns, noch Nachbesserungen am Programm zu fordern.“

Verbesserungswürdig ist die Datenverarbeitung von Wiederholungsanträgen, die zwischen alten und neuen Datensätzen mitunter Ergebnisdifferenzen aufweist. Das erfordert Korrekturen durch BAföG-Bescheid-Kontrolle, die zeitaufwendig sind. Die Verzögerungen sind demzufolge der Softwareumstellung geschuldet, die durch Mängelbeseitigung am Datenverarbeitungsprogramm in Kürze behoben sein sollten.

Das Studentenwerk Heidelberg bietet ein breites Beratungsangebot zur Studienfinanzierung an. Studierende können sich persönlich in der offenen Sprechstunde im BAföG-Foyer von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr an einen kompetenten Berater wenden oder sich unter der BAföG-Hotline 06221/54- 5404 informieren.

„Kein Studierender muss in Not geraten. Das Studentenwerk Heidelberg nimmt seinen sozialen Auftrag ernst. Derzeit ist unsere Devise: Zuerst wird Geld ausbezahlt, anschließend werden Bescheide kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert.“, so Ulrike Leiblein.